Es gelten folgende Grundsätze:
- Zug-um-Zug-Prinzip
- Fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft auseinander, wird in der Regel eine Anzahlung in zu bestimmender Höhe vereinbart (Usanz: 10 % des Kaufspreises).
- Bei Fällen des sog. ausserbuchlichen Erwerbswie
- Fusion
- Vermögensübertragung
- uam
wird meist individuell formuliert (Orientierung zB an Fusionsbeschluss und HR-Anmeldung).