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Immobilienpaket

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Handänderungssteuern

Rechtsgebiet:
Immobilienpaket
Stichworte:
Immobilienpaket
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Es gelten die gleichen Regeln wie bei den Einzelübertragungen.

Ausnahme

Aufgrund der Steuerharmonisierungs-Vorlage sind von der Handänderungssteuer, sofern und soweit sie der betreffend Kanton noch kennt, befreit:

» Umstrukturierungen

Vgl. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden:

» StHG 8 Abs. 3
» StHG 24 Abs. 3 und 3quater

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