Die Transaktionsarten
- Share deal
- Aktienkauf
- direkt vom Aktionär
- einer Gesellschaft, die zuvor
- abgespalten wurde
- umgewandelt wurde
- Fusion
- Absorption (durch die Erwerberin)
- Spaltung
- in eine neue Gesellschaft (das Kaufsobjekt).
- Aktienkauf
- Asset deal
- Grundstückkauf
- Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
- Tausch
- Lebzeitige Zuwendungen
- Schenkung
- Gemischte Schenkung
- Erbvorbezug
- Verfügung von Todes wegen
- Erbeinsetzung
- Vermächtnis
- uam
Ziele des Verkäufers
Der Verkäufer bestimmt oft den Transaktionsaufbau. Er lässt die Rechtsgeschäfteart oft bereits in der Angebotsdokumentation feststellen.
Aus steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen zwingen Verkäufer die Käufer sich auf Rechtsgeschäfte einzulassen, die für sie möglicherweise nicht zweckmässig sind.
Ziele des Käufers
Der Käufer sollte sich rechtzeitig mit seinen Bedürfnissen auseinandersetzen:
- Will er das Immobilienpaket direkt (Eintrag im Grundbuch) oder indirekt (als Beteiligungsverhältnis) halten?
- Ist für ihn die Vorgeschichte der Eigentumsstruktur akzeptabel (Spaltung bzw. Umwandlung von Gesellschaften; sind die steuerlichen Implikationen geklärt, rechtskräftig veranlagt oder durch ein escrow abgesichert)
- Ist gewährleistet, dass nicht vor oder zwischen Vertragsschluss und Vollzug im share deal Aktien- und Wertveränderungen (zB Bezug einer Substanzdividende) stattfinden.
Kommt für ihn die Handänderung durch Vermögensübertragung in Frage (» Vertragsübertragung im Besonderen)?